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NEU! Verlängerung Wärmepumpenförderung E-Werk Gries

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Bis zu 3.000,-- Euro Wärmepumpenförderung

Anmerkung: Unser Gemeindegebiet wird je zur Hälfte vom Elektrizitätswerk der Gemeinde bzw. vom Landesversorger TIWAG versorgt. Um alle GemeindebürgerInnen gleich zu behandeln, gewährt das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries die gleichen Förderungen wie die TIWAG. Kunden der TIWAG klicken bitte hier.

  
Was wird gefördert?

  • Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner als auch die Tiroler Wasserkraft fördern elektrisch betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung, die im Verteilernetz des E-Werk Gries bzw. jenem der TIWAG-Netz AG errichtet und vom E-Werk Gries bzw. der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit elektrischer Energie beliefert werden.
  • Wärmepumpenanlagen die Heizenergie erzeugen.
  • Sowohl die Neuerrichtung als auch die Sanierung von Wärmepumpenanlagen.
  • Der Wärmepumpeneinsatz im Bereich Wohnraumlüftung.
  • Sowohl natürliche als auch juristische Personen.
  • Die Wärmepumpenförderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Die Grundförderung beträgt 100,-- Euro pro kW elektrische Anschlussleistung.
  • Der Qualitätsbonus beträgt 50,-- Euro pro kW elektrische Anschlussleistung.
  • Voraussetzung für den Qualitätsbonus ist, dass es sich bei der installierten Wärmepumpe um eine mit dem Internationalen Wärmepumpen-Gütesiegel gekennzeichnete Wärmepumpe handelt und dass die Anlage von einem geprüften Installateur errichtet wurde und/oder von einem geprüften Wärmepumpen-Planer geplant und abgenommen wurde.
  • Der Effizienzbonus führt zu einer Verdoppelung des Förderbetrages und kommt ausschließlich bei Erreichung nachstehender
  • Effizienzkriterien (Leistungszahl COP) zum Tragen.
    Wärmequelle/Betriebsmittel COP nach
    EN 255
    (∆t=10K)
    COP nach
    EN 14511
    (∆t=5K)
    Erdreich (Sole) - B0/W35 ≥4,4≥4
    Erdreich (Direktverdampfer) - E4/W35 ≥4,4≥4
    Grundwasser - W10/35 ≥5,5≥5
    Luft - L2/W35 *≥3,8≥3,4
  • Pro Wärmepumpenanlage werden maximal 10 kW elektrische Anschlussleistung gemäß technischem Datenblatt gefördert.
  • Der Förderbetrag in Euro wird folgendermaßen errechnet:
           Grundförderung
        + Qualitätsbonus
        = Förderbetrag ohne Effizienzbonus / Basis für Effizienzbonus
        + Effizienzbonus
        = Förderbetrag mit Effizienzbonus

Welche Fristen gelten zur Beantragung der Wärmepumpenförderung?

  • Die Wärmepumpenförderung ist gültig vom 01.01.2007 bis 31.12.2010. Die Anträge müssen bis Ende 2010 beim Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner bwz. bei der Tiroler Wasserkraft eingelangt sein.
  • Das Antragsformular 2009/2010 muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe vollständig ausgefüllt und vom Installationsunternehmen oder dem Anlagenplaner bei der Tiroler Wasserkraft bestätigt vorliegen.

* Gilt als vorläufiger Wert

Weitere Informationen zur Wärmepumpe finden sie hier.

01.01.2010