schrift_klein 

Energiekosten - Entlastungen

Musterrechnung des E-Werk mit Euroscheinen

Eine Musterrechnung des E-Werk Gries am Brenner mit Euroscheinen © Gemeinde Gries am Brenner

Details zu Entlastungspaketen ihrer Stromkosten

Um den steigenden Strompreisen zu entgegnen, hat die Österreichische Bundesregierung mehrere Maßnahmen eingeführt, die den Österreicherinnen und Österreichern unbürokratisch und schnell bei den steigenden Energiepreisen helfen werden.

  1. Energiekostenausgleich 2022
  2. Stromkostenzuschuss (Stromkostenbremse)
  3. Stromkostenergänzungszuschuss
  4. Netzkostenzuschuss
  5. Stromkostenzuschuss für Gewerbe/Landwirtschaft
  6. gesenkte und geänderte Netzgebühren ab 1.3. und 1.7.2023

WICHTIG:

Für Kunden mit Lastprofiltyp Landwirtschaft oder Gewerbe ist die Beantragung des Stromkostenzuschuss nur bis 31. Mai 2023 möglich! (sieh Punkt 5.)



1. Energiekostenausgleich 2022

Um die gestiegenen Energiekosten in den privaten Haushalten abzufedern, hat die Regierung den Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser wurde im zweiten Halbjahr 2022 als 150 Euro Gutschein an die österreichischen Haushalte versendet.

Hat die Einlösung korrekt funktioniert, wurden die Daten vom Bundesrechenzentrum an die jeweiligen Energielieferanten (Stadtwerke Kufstein) übermittelt. Die Auszahlung des Energiekostenausgleichs erfolgt über die Strom-Jahresabrechnung. 

Konkret werden die 150 Euro unter der Position geleisteten Zahlungen auf der ersten Seite der Stromrechnung angerechnet.

Link zur Seite des Energiekostenausgleich.