Holzbezugsberechtigte im Gemeindewald haben die Möglichkeit sich zur Teilnahme am gemeinsamen Holzverkauf anzumelden.
Diese Holzbezüge werden gemeinsam ausgezeigt, Schlägerung, Bringung und Holzverkauf ausgeschrieben, vom Waldaufseher organisiert und der Erlös an die Holzbezugsberechtigten ausgezahlt.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
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