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Tierzuchtprämie Online

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.07.2011 wurde die Tierzuchtprämie Neu beschlossen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist von den tierhaltenden Betrieben, jährlich bis zum 30. April die Stückzahl der weiblichen Tiere der Gemeinde zu übermitteln. Sollte in diesem Zeitraum keine Meldung im Gemeindeamt eingehen, verfällt der Anspruch und es kann erst wieder im darauffolgenden Jahr angesucht werden.

Wir bitten um Bekanntgabe der Stückzahl der weiblichen Tiere und der Kontonummer, damit die Auszahlung unsererseits durchgeführt werden kann. 

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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