schrift_klein 

Befreiung Ökostrompauschale

Teilweise Befreiung von den Ökostromkosten

Mit dem Inkrafttreten des neuen Ökostromgesetzes am 1. Juli 2012 können sich Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studenten und Pflegegeldbezieher, von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teiles des Ökostromförderbeitrags befreien lassen, der jährlich 20 Euro übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 % überschreitet.

Die Einkommensgrenzen sind mit den Bestimmungen für die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren identisch. Liegt also bereits eine GIS-Befreiung (Befreiung nach dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz) vor, muss für die Befreiung von den Ökostromkosten lediglich die letzte Stromrechnung oder eine Bestätigung des Netzbetreibers (E-Werk Gries) bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (GIS) eingereicht werden.

Weiterführende Links: