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Tierzuchtförderung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.07.2011 wurde die Tierzuchtprämie Neu beschlossen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist von den tierhaltenden Betrieben, jährlich bis zum 30. April die Stückzahl der weiblichen Tiere der Gemeinde zu übermitteln. Sollte in diesem Zeitraum keine Meldung im Gemeindeamt eingehen, verfällt der Anspruch und es kann erst wieder im darauffolgenden Jahr angesucht werden.

Zusätzlich zur Grundförderung in der Höhe von € 30.- werden für weibliche Tiere folgende Beträge ausbezahlt.

  • € 7.- pro 1 Stück weibliches Rind, ab dem 18. Lebensmonat

  • € 7.- pro 1 Stück weibliches Pferd, ab dem 36. Lebensmonat

  • € 7.- pro 7 Stück weibliche Schafe, ab dem 12. Lebensmonat

  • € 7.- pro 7 Stück weibliche Ziegen, ab dem 12. Lebensmonat

Zuständig

Formulare