Gebühr pro Restmüllsack á 60 l. Die Anpassung der Gebühr wurde bei der GR-Sitzung am 07.12.2011 beschlossen und ist ab 01.01.2012 gültig.
Pflichtabnahme pro Jahr:
Es können jederzeit (während der Amtsstunden) Müllsäcke im Gemeindeamt (Finanzverwaltung) um 4.40 € pro Stück nachgekauft werden.
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