Die Müllgrundgebühr beträgt 15.00 € pro Person und Jahr - Stichtag ist der 15.10. jeden Jahres.
Die Müllgrundgebühr wird zur Abdeckung der laufenden Kosten von Restmüll Endlagerung, Sperrmüllsammlung, Problemstoffsammlung, Biomüllentleerung, Recyclinghof usw. eingehoben (GR-Beschluss vom 22.12.2020).
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