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Mietzinsbeihilfe

Richtlinien über die Gewährung von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen

Die Gemeinde Gries am Brenner beteiligt sich an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des Landes und gewährt Personen, zur Milderung der Wohnungsaufwandsbelastung eine Beihilfe. Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2018. Die Gemeinde Gries am Brenner ist bereit, 20 % der Kosten für die vom Land, in Abstimmung mit der Gemeinde Gries am Brenner, gewährten Mietzins- und Annuitätenbeihilfen zu tragen. (Richtlinie als Pdf. im Anhang)

Der Richtlinienbeschluss tritt mit 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Regelungen außer Kraft.

Der Bürgermeister
Karl Mühlsteiger
 

Mietzinsbeihilfe Informationen Land Tirol

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