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Luegbrücke: BVwG weist Beschwerde ab

eine Brücke über einen schneebedeckten Berg

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 26.01.2022 die Beschwerde der Gemeinde Gries am Brenner gegen den Bescheid des Verkehrsministeriums, nach welchem für den Neubau der Luegbrücke keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, zurückgewiesen.

Ungeachtet des Tunnelwunsches aus der Bevölkerung und von Seiten der Landespolitik kündigt die Asfinag an, nun rasch die noch ausständigen Behördenverfahren für den Neubau einzuleiten. Zynisch mutet dabei die Pressemeldung der Asfinag an, wenn behauptet wird, "weiterhin den Dialog mit der Gemeinde bei allen notwendigen Schritten im Sinne einer gemeinschaftlichen Umsetzung zu suchen". 

Eigentümlich auch die Reaktion von Fritz Gurgiser als Transitforum. Dieser "begrüßt" die Entscheidung des BVwG.

Wird die Asfinag mit ihrer Drüberfahrmentalität durchkommen? Jedenfalls besteht nun die Möglichkeit für die Gemeinde, gegen das Erkenntnis beim Verwaltungsgerichtshof Revision zu erheben oder den Gang zum Verfassungsgerichtshof anzutreten. Auch bei den sonstigen noch ausstehenden Behördenverfahren zu einem allfälligen Neubau der Luegbrücke hat die Gemeinde Parteistellung mit der Möglichkeit Rechtsmittel zu ergreifen.

Letzten Endes wird jedoch die Politik entscheiden, welches Signal für die verkehrspolitische Zukunft Tirols gesetzt werden soll. Soll Lebensraum zurückgewonnen, langfristig gedacht und den steigenden Verkehrszahlen Schranken gesetzt werden oder wird dem unaufhaltsam zunehmenden Transit mit anhaltendem Ausbau der Straßen begegnet?

TT 2022-01-28 Erkenntnis BVwG Beschwerde UVP

tirol.ORF.at 2022-01-28 BVwG Erkenntnis Beschwerde UVP

Asfinag 2022-01-27 Pressemeldung Erkenntnis BVwG UVP-Beschwerde





28.01.2022