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Energiekostenausgleich der Bundesregierung

Euros

Energiekostenausgleich 2022

Um die gestiegenen Energiekosten für die Verbraucher etwas abzufedern, hat die Bundesregierung den sogenannten Energiekostenausgleich beschlossen. Zwischen Ende April und Ende Mai 2022 erhalten Sie von der Bundesregierung per Post einen 150 EURO Gutschein zum Energiekostenausgleich für Haushalte zugesandt.

Der Gutschein kann am einfachsten online über Ihren aufgedruckten QR-Code (im Schreiben der Bundesregierung) eingelöst werden. Sie können das Formular aber auch per Post an die Bundesregierung senden. Bitte senden Sie den Gutschein NICHT an das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner.

Unter anderem müssen Sie Ihre Zählpunktnummer angeben. Diese 33-stellige Zählpunktnummer finden Sie auf einer Ihrer letzten Jahresabrechnung oder am Stromliefervertrag.

Nach der Abgabe des ausgefüllten Formulars bei der Bundesregierung wird dieses von der Regierung geprüft und danach an das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner gesendet. (Die Abgabe bei der Regierung ist bis 31. Oktober 2022 möglich). Ihre Gutschrift über 150 EURO erfolgt durch das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner im Rahmen Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- oder Endabrechnung.

Kurz und knackig:

  • 150 € Gutschein kommt per Post
  • Einzulösen schriftlich oder Online
  • Der Gutschein wird mit der Strom-Jahresabrechnung im Jänner 2023 gutgeschrieben
  • Rücksendungen nach dem 31.10.2022 werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Weiterführende Informationen:

Fragen und Antworten

Wie erhalte ich den 150 Euro Gutschein?

Wie läuft die Einlösung des 150 Euro Gutscheines ab?

Wann wird der Energiekostenausgleich ausbezahlt?

Gibt es eine Frist zur Einlösung des Gutscheins?

Kann ich den Status meines Antrages online prüfen?

Wie komme ich an die Zählpunktnummer oder wo steht diese?


Ein Tipp zum Schluss:

Kennen Sie oder nutzen Sie schon das Kundenportal des E-Werk Gries am Brenner?  Nein?

Im Kundenportal haben Sie beispielsweise Zugriff auf alle Ihre Rechnungen und Buchungen. Sie können den monatlichen Teilzahlungsbetrag selbständig abändern. Die Bankverbindung der SEPA-Einzugsermächtigung abändern, den Rechnungserhalt auf E-Mailversand umstellen, die Ablesewerte einsehen und diese im xlsx-Format ausgeben, Ihre Zählpunktnummer(n) einsehen usw.

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  • Quelle: E-Werk Gries am Brenner