Energiekostenausgleich 2022
Um die gestiegenen Energiekosten für die Verbraucher etwas abzufedern, hat die Bundesregierung den sogenannten Energiekostenausgleich beschlossen. Zwischen Ende April und Ende Mai 2022 erhalten Sie von der Bundesregierung per Post einen 150 EURO Gutschein zum Energiekostenausgleich für Haushalte zugesandt.
Der Gutschein kann am einfachsten online über Ihren aufgedruckten QR-Code (im Schreiben der Bundesregierung) eingelöst werden. Sie können das Formular aber auch per Post an die Bundesregierung senden. Bitte senden Sie den Gutschein NICHT an das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner.
Unter anderem müssen Sie Ihre Zählpunktnummer angeben. Diese 33-stellige Zählpunktnummer finden Sie auf einer Ihrer letzten Jahresabrechnung oder am Stromliefervertrag.
Nach der Abgabe des ausgefüllten Formulars bei der Bundesregierung wird dieses von der Regierung geprüft und danach an das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner gesendet. (Die Abgabe bei der Regierung ist bis 31. Oktober 2022 möglich). Ihre Gutschrift über 150 EURO erfolgt durch das Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner im Rahmen Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- oder Endabrechnung.
Kurz und knackig:
- 150 € Gutschein kommt per Post
- Einzulösen schriftlich oder Online
- Der Gutschein wird mit der Strom-Jahresabrechnung im Jänner 2023 gutgeschrieben
- Rücksendungen nach dem 31.10.2022 werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
Weiterführende Informationen:
Fragen und Antworten
Mit Monatsbeginn Mai werden die ersten Gutscheine per Post an alle Haushalte versendet. Dieser Gutschein muss ausgefüllt an das Bundesrechenzentrum retourniert oder über das Online-Portal zum Energiekostenausgleich eingelöst werden.
Die 150 Euro des Gutscheins werden bei der nächsten Strom-Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers gutgeschrieben. Das geschieht folgendermaßen:
- Schritt 1: Sie müssen den ausgefüllten Gutschein an das Bundesrechenzentrum retournieren oder über das Online-Portal zum Energiekostenausgleich einlösen.
- Schritt 2: Das Bundesrechenzentrum überprüft, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
- Schritt 3: Ist das der Fall, wird der Gutschein automatisch an Ihren Stromanbieter übermittelt.
- Schritt 4: Bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung wird der Gutschein vom Stromanbieter automatisch verrechnet.
Die Auszahlung erfolgt über Ihren Stromanbieter. Dieser erhält vom Bundesrechenzentrum die Freigabe und rechnet die 150 Euro des Gutscheins auf Ihre nächste Jahresabrechnung an. Auf dieser Abrechnung ist der Gutschein auch ersichtlich. Eine andere Auszahlungsart (Bar, Überweisung, usw.) ist nicht möglich.
Ja. Ihr Gutschein muss fristgerecht bei der Bundesregierung einlangen. Rücksendungen nach dem 31.10.2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt!
Ihre vollständige Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder am Energieliefervertrag. Die Zählpunktnummern im Verteilnetzgebiet des Elektrizitätswerk der Gemeinde Gries am Brenner sind wie folgt aufgebaut:
Ein Tipp zum Schluss:
Kennen Sie oder nutzen Sie schon das Kundenportal des E-Werk Gries am Brenner? Nein?
Im Kundenportal haben Sie beispielsweise Zugriff auf alle Ihre Rechnungen und Buchungen. Sie können den monatlichen Teilzahlungsbetrag selbständig abändern. Die Bankverbindung der SEPA-Einzugsermächtigung abändern, den Rechnungserhalt auf E-Mailversand umstellen, die Ablesewerte einsehen und diese im xlsx-Format ausgeben, Ihre Zählpunktnummer(n) einsehen usw.
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