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Information: Übermittlung von Meldezetteln per E-Mail oder Fax

Foto für Information: Übermittlung von Meldezetteln per E-Mail oder Fax

Alle Meldebehörden wurden durch das Bundesministerium für Inneres informiert, dass die Übermittlung von Meldezetteln samt Urkunden per E-Mail oder Telefax an die Meldebehörde den Bestimmungen des Meldegesetzes über die Vorgangsweise bei Meldevorgängen nicht entspricht. Dies vor allem deshalb, da bei diesen Übermittlungsarten in aller Regel die Identität des Absenders und die Echtheit mitgesendeter Urkunden nicht gesichert festgestellt werden kann. 

Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. 

Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. 

Nähere Informationen zu An- und Abmeldevorgängen finden sich im Internet unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes.html .

Zusatz für die Landespolizeidirektionen: Es wird ersucht, dieses Rundschreiben umgehend an alle Meldebehörden des do. Wirkungsbereiches weiterzuleiten.

03. Juli 2019

Für den Bundesminister:

AL Mag. Bernhard Moser Elektronisch

08.07.2019