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Fertigstellungsmeldung von Photovoltaikanlagen

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Mit 1. September sind in Tirol wesentliche Vereinfachungen für die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Anlagen in Kraft getreten. Für gebäudeanliegende PV-Anlagen mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern (vorher 20 m²) braucht es laut Tiroler Bauordnung ab sofort weder eine Bauanzeige noch eine Baugenehmigung sofern der Abstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zum darunterliegenden Gelände an keinem Punkt 30 cm übersteigt. 

Obwohl es für diese Anlagen weder einer Bauanzeige noch einer Baugenehmigung bedarf, ist die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen der Behörde unverzüglich anzuzeigen. 

Die Meldeverpflichtung des Bauherrn wurde vorgesehen, um der Behörde ausreichende Informationen auch über den Bestand jener Photovoltaikanlagen zu verschaffen und um die von solchen Anlagen wegen der bestehenden elektrischen Spannungen ausgehenden Gefahren in verschiedenen Situationen ausreichend berücksichtigen zu können. Derartige Informationen sind besonders für die Feuerwehren für einsatztaktische Überlegungen bzw. im Einsatzfall notwendig.

Das Formular zur Meldung der Bauvollendung der Photovoltaikanlage finden Sie hier.



15.11.2023