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gesenkte und geänderte Netzgebühren ab 1.3. und 1.7.2023

Die Systemnutzungsentgeltverordnung der E-Control regelt jährlich die Gebühren für das Stromnetz.

Diese gilt für alle Netzbetreiber gleichermaßen. Mit 1.1.2023 kam es zu einer dramatischen Erhöhung der Netzverlustentgelte (+600% von 0,367 Cent auf 2,69 Cent/kWh).

Um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die E-Control kürzlich eine neue Verordnung veröffentlicht. Dabei wurden die Netzverlustentgelte seit 1.3.2023 wieder deutlich gesenkt.

Ebenso wurde die Elektrizitätsabgabe im Zeitraum 1.5.2022 bis 30.06.2023 von 1,5 Cent auf 0,1 Cent/kWh gesenkt. Ab 1.7.2023 wird wieder der ursprüngliche Betrag von 1,5 Cent/kWh für die Elektrizitätsabgabe verrechnet.

Mehr Informationen dazu, erhalten Sie in der aktuellen Fassung der Rechtsvorschrift für Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, vom 07.03.2023.