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Einzugsermächtigung

Zahlung per Einzugsermächtigung - bequem, pünktlich, kostengünstig!

Unsere Abbuchung erfolgt immer pünktlich zur Fälligkeit (5. des Monats) - Sie ersparen sich Mahngebühren, falls Sie die Fälligkeit einmal versäumen sollten. Bankspesen für Bareinzahlungen mit Zahlschein entfallen ersatzlos - die Abbuchung mittels Einzugsermächtigung ist kostenlos. Nach Erhalt Ihrer Jahresabrechnung erfolgt die Anpassung der neuen monatlichen Teilbeträge automatisch. Sie zahlen nie zu viel oder zu wenig.

Sie haben das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag, ohne Angabe von Gründen, die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen. Wir sind für Sie da - bei Fragen erreichen Sie uns persönlich oder telefonisch im Gemeindeamt Gries, Gries 73 oder telefonisch unter +43 5274 87237 205.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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