Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen betrieblichen und Haushaltsstrom oft nur über einen Stromzähler, der auf das Lastprofil „Gewerbe “, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“ lautet.
Eine Novellierung des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) ermöglicht nun auch diese Haushalte mit einer Stromkostenbremse zu unterstützen. Diese Ergänzung ist in § 4 Abs. 2 SKZG geregelt und sieht ein Antragsmodell zur Gewährung des Grundkontingents und eine automatische Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vor.
Häufige Fragen zum Stromkostenzuschuss für Gewerbe und Landwirtschaft:
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.
Wie und Wo beantragt man den Zuschuss?
Sollten Sie von dieser Regelung betroffen sein, können Sie den Antrag vom
ausschließlich elektronisch unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/Antrag stellen.
Wo kann ich mich im Detail informieren?
Landwirtschaft Hotline des BML:
Gewerbe Hotline des BMAW:
BGBL Stromkostenzuschuss-Verfahrens-Verordnung als pdf herunterladen (0.34 MB)
Häufig gestellte Fragen zur Stromkostenbremse Gewerbe/Landwirtschaft als pdf herunterladen (0.64 MB)