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Stromkostenzuschuss für Gewerbe/Landwirtschaft

Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen betrieblichen und Haushaltsstrom oft nur über einen Stromzähler, der auf das Lastprofil „Gewerbe “, „Landwirtschaft“ oder „Haushalt“ lautet.

Eine Novellierung des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) ermöglicht nun auch diese Haushalte mit einer Stromkostenbremse zu unterstützen. Diese Ergänzung ist in § 4 Abs. 2 SKZG geregelt und sieht ein Antragsmodell zur Gewährung des Grundkontingents und eine automatische Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vor.

  • Für Personen die Gewerbe, Land- oder Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben
  • Nur ein Zählpunkt der auch den Haushalt versorgt
  • rein elektronische Beantragung nur noch bis 31.5.2023 möglich!

Häufige Fragen zum Stromkostenzuschuss für Gewerbe und Landwirtschaft:

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Wie und Wo beantragt man den Zuschuss?

Wo kann ich mich im Detail informieren?

Landwirtschaft Hotline des BML:

  • Bürgerservice Servicetelefon 0800 500 198
  • Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • E-Mail: service@bml.gv.at

Gewerbe Hotline des BMAW:

BGBL Stromkostenzuschuss-Verfahrens-Verordnung als pdf herunterladen (0.34 MB)

Häufig gestellte Fragen zur Stromkostenbremse Gewerbe/Landwirtschaft als pdf herunterladen (0.64 MB)