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Stromkostenergängzungszuschuss

3. Stromkostenergänzungszuschuss

Zusätzlich zum Grundkontingent (Stromkostenzuschuss) bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:

  • Im Zeitraum 1.6. bis 31.12.2023 einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 1.6.2023
  • Im Zeitraum 1.1. bis 30.6.2024 sowie 1.7. bis 31.12.2024 einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind der 1.1. und 1.7.2024


Erklärvideo:

Youtube Erklärvideo des Bundesministeriums für Finanzen zum Stromkostenergängzungszuschuss