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Netzkostenzuschuss

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss.

Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt.

Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1.1.2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30.6.2024 gewährt.

Häufige Fragen zum Netzkostenzuschuss:

Wer bekommt den Netzkostenzuschuss?

Was sind Netzkosten, die über den Netzkostenzuschuss gefördert werden?

Wie und wo kann ich den Netzkostenzuschuss beantragen?

Sie müssen das Formular zur EAG-Kostenbefreiung unter https://www.gis.at/befreiung/eag-kosten-befreiung beim Bund einreichen. Dann wird der Netzkostenzuschuss auf der nächsten Strom-Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Wer bereits EAG-kostenbefreit ist, bekommt den Betrag automatisch gutgeschrieben.